Die Gemeinde Eglisau untersteht als Bauherrin dem öffentlichen Beschaffungswesen. Dabei gelten die Bestimmungen der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. März 2001 (IvöB) sowie die Bestimmungen der kantonalen Submissionsverordnung vom 23. Juli 2003 (LS 720.11; SVO). Alle Submissionen und Beschaffungen sind gemäss den geltenden Vorgaben durchzuführen. Ausschreibungen sowie Vergaben im Rahmen des Neubaus des Sekundarschulhauses Schlafapfelbaum können auf simpap.ch – dem Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz – hier eingesehen werden: www.simap.ch.

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