Aktuell

FAQ 

Regenwasserretention

Ökologischer Aspekt
Eine Regenwassernutzungsanlage ist aus ökologischer Sicht sicherlich eine sinnvolle Anlage. In der aktuellen Klimawandeldiskussion wird von verschiedenen Fachleuten erwähnt, dass die Trinkwasserknappheit in Zukunft ein grösseres Problem darstellen wird als der Co2 Ausstoss. Auch ist es ökologischer, Regenwasser für die WC- Spülung oder Umgebungsbewässerung einzusetzen, als teuer aufbereitetes Trinkwasser. Der Regenwasserertrag ist genügend gross um die gesamte Nutzung der WC-Spülung über das Jahr abzudecken.

Wirtschaftlichkeit
Da die Investitionen in der Regel sehr hoch sind und das Trinkwasser in der Schweiz sehr günstig eingekauft werden kann, rentieren solche Anlagen in der Regel nicht. Bei unserer Anlage müsste mit erheblichen Mehrkosten gerechnet werden. Bei der Evaluation unsererseits sind wir auf ungefähre Mehrkosten im Umfang von ca. 120‘000 Franken gekommen (inkl. Planung und Ausführung). Ein weiterer Nachteil ist, dass die Abwassergebühr trotzdem erhoben wird und diese höher ist als die Trinkwassergebühr. Die neuen geltenden Auflagen (AWEL 2002) haben den Spielraum einer Trinkwassernutzung auch weiter eingeschränkt. Die Auflagen einer Versickerung oder einer Retention bleibt bestehen, wenn das Regenwasser genutzt wird. Dies bedeutet, dass die Nutzung sehr aufwendig wird. Der Trinkwasserpreis der Gemeinde Eglisau liegt bei 1.00 Franken pro Kubikmeter. Es könnten pro Jahr ungefähr 473 m3 Liter Trinkwasser eingespart werden. Ergibt ein Einsparpotential von ca. 473 Franken pro Jahr (Wartung und Service der Anlage nicht berücksichtigt.)

Regenwasser für WC- Waschen- und Umgebung
Bei dieser Variante wird im Erdreich oder im Gebäude ein Stapeltank gebaut, welcher das Regenwasser zwischenspeichert. Der Überlauf wird dann an die Versickerung oder an die Kanalisation angeschlossen. Im Gebäude wird über eine Druckerhöhungsanlage ein zweites Leitungsnetz gebaut, welches die WC- Anlagen, Waschmaschinen und Gartenventile mit Regenwasser einspeist. Bei der unserer Situation müsste man aufgrund der langen Leitungsführung vom Tank bis in den Technikraum auf eine 2. Pumpe zurückgreifen, was die Anlage zusätzlich verteuert. Schlussfolgerung für den jetzigen Stand: Die Einplanung einer Regenwassernutzung zum jetzigen Zeitpunkt hätte weitreichende Folgen. Unter anderem müsste das Kanalisationskonzept vollständig überarbeitet werden. Denn das Wasser, welches sich am meisten lohnen würde aufzufangen, ist das des Turnhallendachs. Dieses wird jedoch im untersten Bereich des Schulhauses entwässert. Dort müsste ein grosser Stapeltank installiert werden. Diese Änderungen bedingten eine Neueingabe und Bewilligung der gesamten Kanalisation. Ausserdem benötigt die Regenwassernutzung auch im Gebäude mehr Platz. Für die Aufbereitung und Pumpanlage ist momentan kein Platz vorgesehen. Dieser müsste zusätzlich geschaffen werden. Die Erschliessung der Apparate erfolgt über ein separates Regenwasser-Leitungsnetz. Dieses wurde bisher nicht eingeplant und ist somit in der aktuellen Koordination auch nicht eingeflossen. Das jetzige Koordinationskonzept müsste also auch überarbeitet und angepasst werden. Aufgrund dieser Änderungen ist es sehr fraglich, ob die Termine der Ausführungsplanung überhaupt noch eingehalten werden könnten. Wir können daher die Regenwassernutzung im jetzigen Stadium der Planung nicht mehr realisieren.

Berücksichtigung anderer ökologischer Massnahmen
Wir sind bestrebt, den ökologischen Aspekt dort, wo er Sinn macht und auch wirtschaftlich ist, im Projekt einfliessen zu lassen. Daher verfolgen wir den Bau einer PV-Anlage auf dem Dach des Schulhauses schon seit Beginn der Planung. Die Ausnutzung der maximalen Kapazität ist dabei ein Ziel, das wir gemeinsam verfolgen.

PV-Anlage

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Ökologische Anliegen

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Berichte

Öffentliche Beschaffung und Vergaben

Die Gemeinde Eglisau untersteht als Bauherrin dem öffentlichen Beschaffungswesen. Dabei gelten die Bestimmungen der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. März 2001 (IvöB) sowie die Bestimmungen der kantonalen Submissionsverordnung...

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Aktueller Stand 01.03.2023

Wie am 30.12.2022 berichtet, wurde die Baubewilligung für unser neues Sekundarschulhaus Schlafapfelbaum erteilt. Erfreulicherweise sind während der gesetzlich vorgegebenen Einsprachefrist keine Rekurse eingereicht worden. Wir können deshalb das Projekt nun konkret...

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